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  Lehrer : Anti - Mobbing - Vereinbarung
Posted by Admin on 22.05.2002 05:05 (1468 reads)
Punkt 1
Diese Betriebs-/Dienstvereinbarung gilt für alle Betriebsangehörigen des Betriebes.
Wir alle sind uns einig darüber, dass niemandem wegen seiner Abstammung oder seiner Nationalität, seiner Religion oder seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder seiner persönlichen Eigenheiten oder seiner politischen Einstellung Nachteile entstehen dürfen.

Dazu gehört, dass:
1. niemand in seinen Möglichkeiten, sich zu äußern, eingeschränkt wird,
2. niemand in seinen Möglichkeiten, soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten, beschnitten wird,
3. niemand in seinem sozialen Ansehen beschädigt wird,
4. niemand durch Worte, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt wird,
5. niemand durch die ihm zugewiesenen Arbeitsaufgaben diskriminiert oder gedemütigt wird,
6. niemand physischer Gewalt oder gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt wird.
Um ein möglichst konfliktfreies Arbeiten zu ermöglichen, gibt es Ansprechpartner, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn sie sich belästigt oder benachteiligt fühlen. Diese Ansprechpartner werden von Geschäftsleitung und Betriebsrat im Einvernehmen benannt. Die Ansprechpartner werden gesondert geschult und haben folgende Rechte:
1. Gespräche zwischen zwei Konfliktgegnern einzuberufen und zu leiten.
2. Im Auftrag eines Beschwerdeführers Gespräche mit Vorgesetzten und/oder Personalabteilung zu führen, um einen Konflikt zu klären.
3. In der betrieblichen Beschwerdestelle als Sachverständiger zu fungieren und Lösungen vorzuschlagen.
4. Gegen Entscheidungen der betrieblichen Beschwerdestelle ein Veto einzulegen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass es sich um einen Fall von Mobbing handelt.
5. Wenn der betriebliche Ansprechpartner ein Veto gegen die Entscheidung der betrieblichen Beschwerdestelle einlegt, muss diese den externen Mediator hören und dessen Lösungsvorschlag annehmen


 
 
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